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Deutsches Erbrecht

Rechtsanwalt für Erbrecht Deutschland Schweiz

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Was muss unmittelbar nach einem Todesfall beim Versterben des Erblassers in Deutschland nach deutschem Erbrecht getan werden?

Erbfall:

Was sollte unmittelbar nach einem Erbfall in Deutschland nach deutschem Recht / Erbrecht getan werden?


Ausstellung des Totenschein

Nach Versterben eines Angehörigen zuhause sollte ein Arzt gerufen werden, damit dieser einen Totenschein ausstellen kann. Sofern der Erblasser im Hospital verstirbt, übernimmt die Klinik diese Formalität. Der Totenschein wird benötigt, um in Deutschland später die Sterbeurkunde beantragen zu können.

Auffinden und Bereitstellen von wichtigen Dokumenten
Wichtig ist unmittelbar nach dem Versterben der nahestehenden Person nach letztwilligen Verfügungen des Erblassers (wie Testament oder Erbvertrag) für seinen Todesfall zu suchen, die berücksichtigt werden müssen. Man sollte auch jetzt schon Personalausweis, Geburts- oder Heiratsurkunde, Krankenversichertenkarte, Renteninformationen und Versicherungspolicen sowie Bankdaten-und Bankkarten des Verstorbenen bereitzulegen.

Bestattungsinstitut
Es sollte geprüft werden, ob der Erblasser bereits einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut abgeschlossen hatte und dieses gegebenenfalls informieren. Die Beerdigungskosten tragen die Erben (§ 1986 BGB).

Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung
Die jeweiligen Versicherungsunternehmen müssen unverzüglich informiert werden, denn sie behalten sich vor, die Todesursache zu prüfen. Wird der Todesfall zu spät gemeldet, kann es Probleme bei der Auszahlung der Versicherungssumme geben. Grundsätzlich reicht es, den Versicherer zunächst telefonisch zu benachrichtigen.

Sterbeurkunde
Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall muss in Deutschland die Sterbeurkunde beantragt werden (§ 28 PStG). Dafür wird der Totenschein und der Personalausweis des Erblassers sowie je nach Familienstand des Verstorbenen Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde benötigt. Zuständig für die Sterbeurkunde ist das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort. Sinnvoll ist es, sich die Sterbeurkunde gleich in mehrfacher Ausfertigung ausstellen zu lassen, denn diese muss bei vielen Ämtern und Unternehmen vorgelegt werden

Testament / Erbvertrag deutsches Erbrecht

Wird das Testament oder ein Erbvertrag des Erblassers gefunden, müssen diese beim Nachlassgericht des Amtsgerichts am Wohnort des Verstorbenen abgeben (§ 2259 BGB) werden. Das Gericht setzt dann einen Termin zur Testamentseröffnung an und benachrichtigt die Erben.

Bankvollmacht
Damit Erben es im Todesfall des Erblassers mit der Abwicklung von Bankgeschäften leichter haben, wird empfohlen, schon zu Lebzeiten einer Vertrauensperson eine Kontovollmacht erteilen.

Erbschein
Wollen Sie auf die Konten des Verstorbenen zugreifen, müssen Sie sich zweifelsfrei als rechtmäßiger Erbe ausweisen. Das ist zum Beispiel mit einer vom Nachlassgericht beglaubigten Abschrift des Testaments möglich. Geht es um Immobilienbesitz, reicht das allerdings oft nicht aus. Dafür brauchen Sie meist einen Erbschein. Diesen stellt das zuständige Amtsgericht in Deutschland aus (§ 2353 BGB). Das kann allerdings mehrere Wochen dauern und je nach Höhe des Erbes eine drei- bis vierstellige Summe kosten.

Ausschlagen oder Annahme Erbschaft nach deutschem Erbrecht
Bevor Sie einen Erbschein beantragen, sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie das Erbe antreten oder ausschlagen wollen. Diese Entscheidung müssen Sie innerhalb von sechs Wochen treffen, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben.

Mietverträge
Bei Miete des Erblassers sollte zügig der Mietvertrag gekündigt werden, da auch nach einem Todesfall die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten in Deutschland weitergilt . Damit der laufende Monat noch in die Kündigungsfrist zählt, müssen Sie bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats schriftlich kündigen. Zu beachten ist, dass ggf. bei Ehegatten der Mietvertrag auf den noch lebenden Ehegatten übergeht.

Deutsche Witwen- oder Witwerrente
Zu beachten ist, dass eine Hinterbliebenenrente nicht automatisch ausgezahlt wird. Verwitwete Partner müssen erst einen Antrag bei der deutschen Rentenversicherung stellen. Im sogenannten Sterbevierteljahr, den ersten drei Monaten nach dem Tod, bekommt der überlebende Partner die Rente des Verstorbenen in voller Höhe ausgezahlt. Diesen Vorschuss auf die Witwenrente können Sie innerhalb eines Monats beim Rentenservice der Deutschen Post beantragen. Warten Sie länger, bekommen Sie diesen erhöhten Rentenbetrag erst ausbezahlt, wenn die Rentenversicherung die Höhe der eigentlichen Witwen- oder Witwerrente berechnet hat.

Kontennachforschung bei deutschen Banken
Sofern der Erblasser seine Unterlagen nicht gut geordnet hat, können die Erben sich meist nicht so schnell einen genauen Überblick über alle Kontoverbindungen verschaffen.
Leider gibt es in Deutschland kein zentrales Register, an das sich Erben im Fall des Nichtwissens von Kontoverbindungen des Erblassers wenden können. Wer sicher gehen will, dass keine Konten des Verstorbenen irgendwo schlummern, muss sich die Mühe machen, die einzelnen Bankenverbände anzuschreiben.

Konten bei einer Sparkasse: Um Konten bei einer Sparkasse zu finden, können sich Erben schriftlich an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wenden oder per E-Mail an nachforschung@dsgv.de. Beigefügt sein muss immer die Kopie eines Erbscheins oder Testaments. Die Anfragenden müssen ihre postalische Anschrift mitteilen sowie den letzten Wohnort des Verstorbenen. Sind Konten des Erblasser bei einer Sparkasse vorhanden, bekommt der Anfragende direkt Post vom zuständigen Geldinstitut.
Konten bei einer Volks- und Raiffeisenbank: Auf der Website des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken gibt es einen Service für Kontonachforschungen. Dies ist aber keine zentrale Auskunftsstelle. Es ist immer der Regionalverband, der die Anfrage beantwortet. Die Suche ist immer auf ein Bundesland beschränkt. Für die Nachforschung können Kosten anfallen, die vom Aufwand abhängen. Dem Regionalverband müssen Sie beweisen, dass Sie Erbe sind, entweder durch einen Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Konten bei privaten Banken: Ergeben sich bei Sichtung des Nachlasses Anhaltspunkte, dass der Verstorbene auch Konten bei privaten Banken wie der Deutschen Bank oder der Commerzbank hatte, können Erben sich an den Bundesverband deutscher Banken wenden. Der Verband leitet dann nach Nachweis der Erbenstellung ein Nachforschungserfahren ein. Der Erbe darf bei entsprechenden Hinweisen bis zu drei Bundesländer benennen, in welchen er Konten vermutet. Die Verbände leiten dann die Personaldaten von Anfragendem und Erblasser an alle in Betracht kommenden Mitgliedsbanken weiter.
Konten bei öffentlichen Banken: Zu den öffentlichen Banken gehören unter anderem die Deutsche Kreditbank (DKB) und die Landesbausparkassen. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) bietet kein Nachforschungsverfahren mehr an. Daher müssen sich Erben an die einzelnen Banken wenden.

Deutsche Finanzamt
Der Erbe muss in Deutschland nach deutschem Erbrecht innerhalb von drei Monaten das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt informieren. Diese Pflicht erübrigt sich nur, wenn das Testament von einem Notar oder Gericht eröffnet wurde und der Nachlass keine Immobilien, Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betriebs- oder Auslandsvermögen enthält (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Für alleinstehende Verstorbene müssen die Erben unter Umständen noch eine Einkommenssteuererklärung für die Zeit bis zum Todestag machen.

 

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